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"... ließen sich die
Einkünfte aus Hergershausen nach Meinung des Beamten nicht überprüfen, da
von „Schazung ist nicht zu erfahren geweßen, weilen Solcher dasiger
Schultheiß erhebet, auch die Register verfertigte“.
In dem nach Hanau am 1. Dezember 1763 gerichteten Schreiben ist zu lesen: „Wir
haben uns bemühet dieße Nachrichten soviel möglich zuverläßig und in den
Still zusammen zubringen, ein mehreres aber der malen darum nicht in Erfahrung
bringen können“
Es wird dann ausgeführt, dass das im Vergleich zu dem Lehensort Sickenhofen,
das flächenmäßig größere Hergershausen nur knapp ein Viertel der Sickenhöfer
Bede zahlt. Wie schon in Sickenhofen, lässt sich die Anzahl der Wiesen ebenso
wenig ermitteln, wie deren Fläche. Dem groschlagischen Beamten bleibt hierbei
nur die ungewisse Anzahl der Wagen mit Heu oder Grummet (zweiter
Wiesenschnitt) um die steuerlichen Abgaben der beiden Orte zu ermitteln.
HStAD E 14 G 67-5 – Groschlagische Lehen im Amt Babenhausen.
HStAD E 14 G 67-5 – Groschlagische Lehen im Amt Babenhausen.
...
Nach
schweren Krankheiten begann Friedrich Willibald seine
Erbschaftsangelegenheiten zu regeln. Nach Krüger hatte Groschlag am 27.
Oktober 1786 mit seiner Schwester Philippine einen Erbvergleich geschlossen.
Der Erbanteil der Gräfin Pergen betrug 90.000 Rheinische Gulden; davon war
die Ausstattungssumme von 32.000 Gulden abzuziehen. Die Gräfin sollte die
mit Hergershausen und Sickenhofen verbundenen Allodialien in Höhe von
13.000 Gulden erhalten, die restlichen 45.000 Gulden sollten in bar oder in
Obligationen bis zu einem Jahr nach Groschlags Tod an Gräfin Pergen
ausgezahlt werden.
Den Fürstprimas und Erzkanzler Karl Theodor von Dalberg bestimmte Friedrich
Willibald neben dem Grafen Schönborn zum Beistand seiner Frau und zum
Vormund seiner Kinder. Geschwächt von den Krankheiten erholte er sich von
einer Lungenentzündung nicht mehr und starb am 25.05.1799 auf seinem Wiener
Krankenlager.
Am 20. Mai 1800 bestätigte Philippine Pergen den Empfang von 45.000 Gulden
in Reichswährung, die Summe wurde in Wiener Stadtbankobligationen zu 5 %
gezahlt. GLA Groschl.-Nachl. III unfol. (Krüger
S. 262 Anm.)
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