"...  ließen sich die Einkünfte aus Hergershausen nach Meinung des Beamten nicht überprüfen, da von Schazung ist nicht zu erfahren geweßen, weilen Solcher dasiger Schultheiß erhebet, auch die Register verfertigte“[1]. In dem nach Hanau am 1. Dezember 1763 gerichteten Schreiben ist zu lesen: Wir haben uns bemühet dieße Nachrichten soviel möglich zuverläßig und in den Still zusammen zubringen, ein mehreres aber der malen darum nicht in Erfahrung bringen können“[2] Es wird dann ausgeführt, dass das im Vergleich zu dem Lehensort Sickenhofen, das flächenmäßig größere Hergershausen nur knapp ein Viertel der Sickenhöfer Bede zahlt. Wie schon in Sickenhofen, lässt sich die Anzahl der Wiesen ebenso wenig ermitteln, wie deren Fläche. Dem groschlagischen Beamten bleibt hierbei nur die ungewisse Anzahl der Wagen mit Heu oder Grummet (zweiter Wiesenschnitt) um die steuerlichen Abgaben der beiden Orte zu ermitteln.

[1] HStAD E 14 G 67-5 – Groschlagische Lehen im Amt Babenhausen.

[2] HStAD E 14 G 67-5 – Groschlagische Lehen im Amt Babenhausen.

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Nach schweren Krankheiten begann Friedrich Willibald seine Erbschaftsangelegenheiten zu regeln. Nach Krüger hatte Groschlag am 27. Oktober 1786 mit seiner Schwester Philippine einen Erbvergleich geschlossen. Der Erbanteil der Gräfin Pergen betrug 90.000 Rheinische Gulden; davon war die Ausstattungssumme von 32.000 Gulden abzuziehen. Die Gräfin sollte die mit Hergershausen und Sickenhofen verbundenen Allodialien in Höhe von 13.000 Gulden erhalten, die restlichen 45.000 Gulden sollten in bar oder in Obligationen bis zu einem Jahr nach Groschlags Tod an Gräfin Pergen ausgezahlt werden.[1] Den Fürstprimas und Erzkanzler Karl Theodor von Dalberg bestimmte Friedrich Willibald neben dem Grafen Schönborn zum Beistand seiner Frau und zum Vormund seiner Kinder. Geschwächt von den Krankheiten erholte er sich von einer Lungenentzündung nicht mehr und starb am 25.05.1799 auf seinem Wiener Krankenlager.

[1] Am 20. Mai 1800 bestätigte Philippine Pergen den Empfang von 45.000 Gulden in Reichswährung, die Summe wurde in Wiener Stadtbankobligationen zu 5 % gezahlt. GLA Groschl.-Nachl. III unfol. (Krüger S. 262 Anm.)